Aktuelle Abmahnungen und Klagen des ZEV und Kontaktaufnahme

  Aktualisiert am  17 March 2026

Wenn Unternehmen im EU-Ausland systematisch gegen Verbraucherrechte verstoßen, wird die Rechtsdurchsetzung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) aktiv. Besonders häufig geht es um Abofallen, irreführende Preisangaben oder Verstöße gegen das Widerrufsrecht.

Wir mahnen solche Unternehmen ab – und wenn nötig, erheben wir Klage, um unfaire Geschäftspraktiken zu stoppen und Verbraucherrechte europaweit durchzusetzen.

Auf dieser Seite informieren wir über aktuelle Verfahren des ZEV – transparent, verständlich und laufend aktualisiert. 

Frau am Schreibtisch, davor Paragraph.
Wenn Einigungen scheitern, leiten wir rechtliche Schritte ein. Foto: Shutterstock

Amazon (Amazon EU S.à r.l., Luxemburg)

Eine Verbraucherin konnte haltbare Lebensmittel (Konservendosen) nicht an Amazon zurücksenden. Nach unserer rechtlichen Prüfung liegt ein klarer Verstoß gegen das europäische Widerrufsrecht vor.

Unsere Abmahnung blieb erfolglos. Wir haben daher Unterlassungsklage eingereicht. (→ Mehr erfahren)

Naked Underwear (MLPR S.A.S., Frankreich)

Beim ZEV gingen mehrere Beschwerden ein: Nach einem fristgerechten Widerruf verweigerte der Shop die Rückzahlung und bot nur Gutscheine an. Aus unserer Sicht rechtswidrig – wir haben das Unternehmen abgemahnt.
Da es erneut zu Verstößen kam, hat das ZEV eine weitere Abmahnung ausgesprochen und eine Vertragsstrafe geltend gemacht.
(→ Mehr zum Fall)

PDF Guru (LOPOFIST Limited, Zypern)

Verbraucherinnen und Verbraucher berichteten dem ZEV, dass sie über pdfguru.com unfreiwillig in ein kostenpflichtiges Abo geraten seien.

Unsere Prüfung ergab: Der Bestellbutton war nicht eindeutig beschriftet, die Preisangaben irreführend und eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche fehlte.

Nach Ansicht des ZEV eine klassische Abofalle – wir sprachen eine Abmahnung aus.

CV Tools Pro (KUKARIO Limited, Zypern)

Uns wurden Fälle geschildert, in denen Nutzerinnen und Nutzer auf cvtoolspro.com ungewollt ein Abo abgeschlossen haben

Die Prüfung ergab u.a.: der Bestellbutton war nicht gesetzeskonform beschriftet („CV herunterladen“ statt „zahlungspflichtig bestellen“), wichtige Infos zur Vertragslaufzeit waren im Fließtext versteckt.

Nach Auffassung des ZEV liegt hier eine klare Abofalle vor – wir sind deshalb mit einer Abmahnung gegen das Unternehmen vorgegangen.

MADBAG (MAD S.R.L.S., Italien)

Mehrere Verbraucher meldeten sich beim ZEV: Nach einem Widerruf bietet der Shop auf madbagstore.com lediglich Gutscheine an – eine Rückzahlung wird verweigert.

Zudem fanden wir weitere Verstöße gegen Verbraucherrechte: So wird u. a. fehlerhaft über die Widerrufsfrist informiert, ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsformular fehlt und der Shop behauptet, nicht für Rücksendungen zu haften – obwohl er das Risiko trägt. Wir haben das Unternehmen abgemahnt.

Hinweise zu möglichen Rechtsverstößen? Kontaktieren Sie uns!

Wenn Ihnen bei einem Online-Shop im EU-Ausland das Widerrufsrecht verweigert wird, Sie in eine Abofalle geraten sind oder andere systematische Verstöße gegen Verbraucherrechte feststellen, können Sie sich an uns wenden.
Wir prüfen Ihre Hinweise im Rahmen unserer kollektiven Rechtsdurchsetzung und entscheiden, ob weitere rechtliche Schritte in Betracht kommen.

Kontaktformular

    Gefördert durch:

    Logo des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg